Ausgangspunkt für unseren Beitrag zu diesem Thema ist der am vergangenen Wochenende erschienene Artikel der Wiedertäufer über legalisiertes Gehwegparken in Münster. Kurz zusammengefasst geht es darum, dass in Münster das (eigentlich verbotene) Gehwegparken durch eine Dienstanweisung des Ordnungsamts toleriert wird. Hierfür wird das sog. Opportunitätsprinzip angewendet. Komplett bei den Wiedertäufern hier zum nachlesen.
Nach Aussage von Hendrik Weihermann, Fachstellenleiter des städtischen Service- und Ordnungsdienstes, wird das Gehwegparken außerhalb des Promenadenrings überall dort toleriert, wo eine Restbreite auf dem Gehweg von 1 m nicht unterschritten wird. Diese Regelung gelte so schon seit fast 20 Jahren und würde, so Weihermann, bei einer Abschaffung zu großen Problemen führen, da der Parkdruck enorm hoch sei.
Was allerdings bei dieser Rechnung scheinbar außer Acht gelassen wird ist, dass diese Regelung heute schon viele Menschen vor Probleme stellt, nämlich alle die gerade keinen Parkplatz suchen, und darüber hinaus in den letzten Jahren komplett aus dem Ruder gelaufen zu sein scheint.
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