Erfolg mit bitterem Beigeschmack: Tempo 30 auf der Geiststraße kommt

KI-generiertes Hintergrundbild von Aktenordnern auf einer Straße aus der geneigten Vogelperspektive. Darüber der Text: "Erfolg mit bitterem Beigeschmack. Kapitel 3: Tempo 30 auf der Geiststraße kommt". Das Wort Erfolg ist pink hervorgehoben.

In der Untätigkeitsklage von zwei Anwohner*innen gegen die Stadt Münster hat die Stadt nun eingelenkt: Tempo 30 soll auf der Geiststraße zeitnah in Rahmen eines zweijährigen Verkehrsversuchs eingeführt werden. Zuvor hatte die Stadt zunächst Anwohneranträge verbummelt, diese dann wiedergefunden und dennoch versucht, diesen Fehler den Anwohner*innen anzurechnen – man hätte ja anrufen können. Angesichts der langen vorherigen Odyssee war dies vermutlich nur eine humorvolle Einlage.

Mit der Planung des Verkehrsversuchs bestätigt die Stadt, was die Anwohner schon geahnt haben: selbstverständlich ist eine Verkehrsberuhigung auf der Geiststraße möglich, auch wenn zuvor schon ein dort ansässiger Kindergarten vertröstet und die eingereichte Petition ausgesessen wurden. Auch die vorherige Behauptung eines Pressesprechers der Stadt, „überall, wo Tempo 30 möglich ist, sei es umgesetzt worden“ (vgl. RUMS, 25. August 2023) erweist sich damit als unwahr. Der Fall belegt eindrucksvoll, dass vermeintlich gebundene Hände eben manchmal selbst angelegte Fesseln sind und kratzt am Image der angeblich progressiven „Fahrradstadt“.

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Frage zur Radwegebenutzungspflicht im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Rat der Stadt Münster

Montage. Im Hintergrund ist eine Straße abgebildet, auf der ein Schild steht "Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt". Im Vordergrund ist eine Person zu sehen, die in ein Mikro spricht. Dazu der Text: "Einwohner fragt im Rat der Stadt Münster. Wann wird Gesetz von 1998 umgesetzt?" Die Jahreszahl 1998 ist in der Farbe pink besonders hervorgehoben.

Die Radwegebenutzungspflicht und die Stadt Münster, das ist eine offensichtlich immerwährende Liebesbeziehung, die nicht so schnell in die Brüche gehen wird. Denn obwohl seit 1998 eine Benutzungspflicht nur dann angeordnet werden kann, wenn eine entsprechende Gefahrenlage nachzuweisen ist, tut sich die münsterische Verwaltung sehr schwer, dem Radverkehr mehr Platz im Straßenraum zu gewähren. Deshalb haben ich folgende Frage im Rat vorgebracht.

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Untätigkeitsklage gegen die Stadt Münster – Anträge von Anwohnenden wiedergefunden

Zu den von einer Anwohnerin und einem Anwohner eingereichten Anträgen auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Geiststraße (vgl. vorherige PM) hatte die Stadt Münster zunächst öffentlich behauptet, dass die betreffenden Anträge nicht vorliegen würden und deshalb kein Anlass zur Prüfung bestehen würde. Dies sorgte für Irritationen bei den Anwohnenden, schließlich präsentiert sich die Stadt Münster gerne als progressive und lebenswerte Verkehrswende-Metropole, so dass neben politischen Anträgen, einer Petition, die an den Oberbürgermeister persönlich überreicht wurde, und einer Anregung gem. Gemeindeordnung auch ein Eigeninteresse bestehen sollte, stadtweit für Verkehrsberuhigung zu sorgen und die Handlungsoptionen im Blick zu haben. Außerdem hatten die Anwohnenden selbstverständlich die entsprechenden Anträge auch tatsächlich eingereicht.

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Untätigkeitsklage gegen Stadt Münster – Stadt verschleppt Verkehrsberuhigung

Beispiel Geiststraße: Stadt verschleppt Verkehrsberuhigung. Untätigkeitsklage gegen die Stadt Münster

Eine fünfjährige Odyssee: Fünf Bürgeranträge, eine Petition an den OB, eine Anregung gemäß § 24 GO NRW, zwei Anträge der BV-Mitte, sowie zwei Anträge über einen Rechtsanwalt wegen zu hoher Lärm- und Luftschadstoffbelastung ohne dass etwas vor Ort passiert führen zu Untätigkeitsklagen gegen die Stadt

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Münster will Klimastadt werden, aber…

Grafik mit dem Schriftzug "Wen braucht es dazu wirklich?". Das Wort "Wen" ist pink hervorgehoben.

Bereits seit einiger Zeit bewirbt Münster unter dem Slogan „Weil es uns alle braucht“ die Erarbeitung eines “Klimastadt-Vertrags”. Doch dieser Slogan lässt Fragen offen und wirft einige Probleme auf.

Das Problem

Der Slogan tut so, als müssten “wir alle” Klimaschutz einfach nur stark genug wollen. Dabei sind die Einflusssphären normaler Bürger*innen ja viel kleiner als zum Beispiel die vom aktuellen Oberbürgermeister. Der Slogan lenkt also von den systemischen Rahmenbedingungen ab, in denen normale Bürger*innen handeln.

Die Rolle des Einzelnen

Wenn du einen mittelmäßigen Radweg befährst, kommt’s auf dich vielleicht weniger an, als wenn du ihn baust. Wenn du die Tiefgarage über deine Miete mit bezahlen musst, kommt’s auf dich vielleicht weniger an, als wenn du die Bebauungspläne verantwortest. Wenn du das Auto nimmst, weil der Bus unzuverlässig ist, kommt’s auf dich vielleicht weniger an, als wenn du die Öffis kaputtsparst.

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