In der Untätigkeitsklage von zwei Anwohner*innen gegen die Stadt Münster hat die Stadt nun eingelenkt: Tempo 30 soll auf der Geiststraße zeitnah in Rahmen eines zweijährigen Verkehrsversuchs eingeführt werden. Zuvor hatte die Stadt zunächst Anwohneranträge verbummelt, diese dann wiedergefunden und dennoch versucht, diesen Fehler den Anwohner*innen anzurechnen – man hätte ja anrufen können. Angesichts der langen vorherigen Odyssee war dies vermutlich nur eine humorvolle Einlage.
Mit der Planung des Verkehrsversuchs bestätigt die Stadt, was die Anwohner schon geahnt haben: selbstverständlich ist eine Verkehrsberuhigung auf der Geiststraße möglich, auch wenn zuvor schon ein dort ansässiger Kindergarten vertröstet und die eingereichte Petition ausgesessen wurden. Auch die vorherige Behauptung eines Pressesprechers der Stadt, „überall, wo Tempo 30 möglich ist, sei es umgesetzt worden“ (vgl. RUMS, 25. August 2023) erweist sich damit als unwahr. Der Fall belegt eindrucksvoll, dass vermeintlich gebundene Hände eben manchmal selbst angelegte Fesseln sind und kratzt am Image der angeblich progressiven „Fahrradstadt“.
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