Sei kein Blender!

„Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“

Der Bahn Werbespruch aus den 1960ern erinnert uns.

Es wird Winter.

Advent, ein Lichtlein brennt. Hoffentlich auch an unserem Fahrrad.

Eigentlich eine schöne Erfindung, so ein Fahrradlicht. Gesehen und gesehen werden.

Auch wenn die Unfallursachen durch fehlende Beleuchtung im unteren einstelligen Prozentbereich liegen.

Man sollte schon. Licht anmachen.

Die StVO ist da eindeutig:

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

§ 17 Abs. 1 StVO (Auszug)

Und das tun die Münsteraner auch zu 96-98% laut Aussage der Polizei Münster.

Und da hat sich in den letzten Jahres einiges getan. Durchdrehende Seitenläuferdynamos gehören weitestgehend der Vergangenheit an, es gibt keine Dynamopflicht mehr.

Wahrscheinlich größtenteils unbewusst, aber was da manchmal auf uns zu kommt erinnert manchmal eher an Suchscheinwerfer als an ausgewogene Fahrradbeleuchtung.

Wie hieß es in dem Thread „Sei kein Blender“:

Letztens im Fahrradladen:
„Moin, ich brauche…“
„Ja, ich stelle mal Ihr Frontlicht runter. Reifen?“
„Jo“

6. Nov. 2020, 10:53 Uhr – @Leo_Proettel

Nabendynamos und Akkubetriebene leuchten uns den Weg. Mitunter mit über 100 LUX. Der Gegenverkehr sieht alles, wir nichts. Vor allem auf der Promenade.

In StVZO heißt es:

„Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.“

StVZO § 67 (3) Satz 2

und in der 10-Lux-Regelung

„Zudem darf zur Vermeidung von Blendung bei 3,4 Grad oberhalb des hellsten Punktes eine Beleuchtungsstärke von 2 Lux nicht überschritten werden.“

Nehmt euch die zwei Minuten und ran an die Scheinwerfer und Licht einstellen.

So gehts:

Kommt gut durch die Nacht und passt auf euch auf.

In Münster wird anscheinend** doch abgeschleppt!

Seit 2020 gibt es Vinci das Parkraumwunder in Münster – eine verschiebbare Holzplattform mit der Grundfläche eines Autos das einen Autostellplatzes zurück an die Menschen spendetund so auf den Flächenverbrauch durch den ruhenden Autoverkehr aufmerksam macht.

Update am 03.03.2021: Wir haben in einer Antwort vom Ordnungsamt Unterlagen erhalten, die die internen Vorgänge zur Abschleppung von Vinci beschreiben. Die Unterlagen sind auf FragDenStaat.de veröffentlicht.

Das Münsteraner Parkraumwunder aus 98% upcycletem Holz mit der Grundfläche eines VW Polos (4 m x 1,9 m) wurde seit 2018 geplant und gebaut und liebevoll durch die Kinder des Kinderheims „St. Mauritz“ künstlerisch gestaltet. Es ist stabil genug für mehrere Erwachsene und bietet mit seiner Bank Aufenthaltsqualität für Fußgänger und deutlich mehr Übersicht als ein im öffentlichen Raum abgestelltes privates KFZ. Seine Maße sind zudem deutlich kleiner als fast alle heutigen Autos. Angelehnt ist die Aktion an das „kleine Parkraumwunder“ von Gerhard Wollnitz.

Vinci auf seinem Parkplatz in der Marientalstraße.

Die Taufe und Einweihung des Parkraumwunders erfolgte pünktlich zum ParkingDay am 18. September 2020 auf den Namen „Vinci“. Am gleichen Abend wurde Vinci per Hand in seine erste freie Parklücke in die Marientalstraße im Kreuzviertel (Münster) geschoben. Vinci wurde noch am selben Abend von interessierten AnwohnerInnen entdeckt und mit großer Zustimmung willkommen geheißen. Auch der damalige Spitzenkandidat der Grünen Partei für den Münsteraner Rat, Peter Todeskino, nahm in den folgenden Tagen Platz auf Vinci. Wo bisher nur Autos standen, konnten sich nun Anwohner ausruhen und den öffentlichen Raum wieder als Begegnungsstätte nutzen. Die Wand der Autos wurde durchbrochen.

12 Tage nachdem Vinci in der Marientalstraße abgestellt worden war, am Mittwoch dem 30. September, bekamen wir als IG Fahrradstadt Münster einen Anruf von Herrn Weihermann vom Ordnungsamt Münster. Dort wurde nachgefragt, wie lange Vinci, bzw. „das Ding“ denn noch an der Stelle stehen bleiben würde. Wir kündigten an, dass sicher der Ansprechpartner für Vinci innerhalb von ein paar Tagen zurückmelden würde, um die offenen Fragen bezüglich der Standdauer und der Begründung für das Aufstellen von Vinci zu beantworten. Die gängige Rechtsprechung für das Abstellen für Anhängern ohne zugehöriges Zugfahrzeug* und Autos sieht vor, dass diese alle 14 Tage bewegt werden müssen. Leider war Herr Weihermann am Donnerstag und am Freitag, als wir versuchten uns zurückzumelden, nicht mehr für uns erreichbar.

Am darauffolgenden Samstagvormittag mussten wir leider feststellen, dass Vinci nicht mehr an seinem Platz stand. Auch eine Nachsuche verlief erfolglos. Auf eine Nachfrage bei der Polizei, ob ihnen Abschleppvorgänge o.Ä. gegen Vinci bekannt war, konnte die Polizei keine Akte oder andere Hinweise ausfindig machen. Das Ordnungsamt in Münster konnten wir am Wochenende leider nicht erreichen. Aus diesem Grund ließen wir zunächst eine Anzeige gegen Unbekannt anfertigen, da wir von einem Diebstahl ausgehen mussten. Ob tatsächlich Privatleute sich die Mühe gemacht hatten, die verschiebbare Plattform zu verstecken, bezweifelten wir jedoch.

Am darauffolgenden Montag (5.10.20) konnten wir endlich das Ordnungsamt erreichen. Sogleich erfuhren wir, dass das Ordnungsamt tatsächlich Vincis Abschleppung veranlasst hatte. Eine Begründung dafür wurde uns allerdings nicht mitgeteilt. Insbesondere wurde uns nichts Schriftliches ausgehändigt. Mit der StVO würde man sich nicht auskennen und könnte aus diesem Grunde telefonisch keine Auskunft erteilen. Angeblich würde Vinci nicht als Fahrzeug anerkannt werden. Zumindest wussten wir nun, dass Vinci auf dem Hof des Abschleppunternehmen stand, wodurch bereits Kosten für Abschleppen und Lagerung in Höhe von 209,29 € entstanden waren. Sofort leiteten wir Vincis Rettung in die Wege und befreiten ihn am Mittwoch aus seiner misslichen Lage.

Leider entstanden uns durch Vincis Ausflug nicht unerhebliche Kosten. Ebenso sind wir kein Stück schlauer, warum das Ordnungsamt in diesem Fall eingeschritten ist und in so vielen anderen Fällen genau dies nicht tut, obwohl eine klare Gefahrenlage vorliegt. In Münster wird also scheinbar nur dann abgeschleppt, wenn Platz für Autos in Platz für Menschen umgewandelt wird. Schade!

Montagmorgens vor Vincis Winterquartier (B-Side) trotz abgesenktem Bordstein und Zufahrt.

*In einer früheren Version haben wir geschrieben, dass Anhänger und Autos bis zu 14 Tage im öffentlichen Raum abgestellt werden dürften, ohne bewegt zu werden. Nach aktueller Rechtsprechung gilt dies allerdings nur für Anhänger die ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.

** In einer früheren Version lautete der Titel noch auf „In Münster wird scheinbar doch abgeschleppt!“. Nach Hinweisen von aufmerksamen LeserInnen haben wir den Titel besser korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis.