Untätigkeitsklage gegen die Stadt Münster – Anträge von Anwohnenden wiedergefunden

Zu den von einer Anwohnerin und einem Anwohner eingereichten Anträgen auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Geiststraße (vgl. vorherige PM) hatte die Stadt Münster zunächst öffentlich behauptet, dass die betreffenden Anträge nicht vorliegen würden und deshalb kein Anlass zur Prüfung bestehen würde. Dies sorgte für Irritationen bei den Anwohnenden, schließlich präsentiert sich die Stadt Münster gerne als progressive und lebenswerte Verkehrswende-Metropole, so dass neben politischen Anträgen, einer Petition, die an den Oberbürgermeister persönlich überreicht wurde, und einer Anregung gem. Gemeindeordnung auch ein Eigeninteresse bestehen sollte, stadtweit für Verkehrsberuhigung zu sorgen und die Handlungsoptionen im Blick zu haben. Außerdem hatten die Anwohnenden selbstverständlich die entsprechenden Anträge auch tatsächlich eingereicht.

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Untätigkeitsklage gegen Stadt Münster – Stadt verschleppt Verkehrsberuhigung

Beispiel Geiststraße: Stadt verschleppt Verkehrsberuhigung. Untätigkeitsklage gegen die Stadt Münster

Eine fünfjährige Odyssee: Fünf Bürgeranträge, eine Petition an den OB, eine Anregung gemäß § 24 GO NRW, zwei Anträge der BV-Mitte, sowie zwei Anträge über einen Rechtsanwalt wegen zu hoher Lärm- und Luftschadstoffbelastung ohne dass etwas vor Ort passiert führen zu Untätigkeitsklagen gegen die Stadt

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Wo ist Münsters schlimmste Fahrradinfrastruktur? Wir starten die Aktion #leezenschanne

Bis zum 1. Mai 2022 suchen wir Fotos, die es in einer Fahrradstadt nicht geben sollte. Dafür sind wir auf eure Mitwirkung angewiesen: Wo wird der Radverkehr nicht sicher geführt? Wo ist der Untergrund nicht komfortabel? Wo sind angenehme Reisegeschwindigkeiten nicht möglich, weil man immer wieder anhalten muss oder sonst nicht sicher fährt?

So kannst du mitmachen:

  • Fotografiere einen Ort, den es in einer Fahrradstadt deiner Ansicht nach nicht geben sollte
  • Warum ist das schlecht? Schreibe einen kurzen Satz dazu, weshalb das für dich nicht in eine Fahrradstadt gehört.
  • Schreib‘ unbedingt auch dazu, wo genau das Foto gemacht wurde.
  • Veröffentliche deinen Beitrag bei Twitter mit dem Hashtag #leezenschanne oder sende uns eine E-Mail an leezenschanne at fahrradstadt.ms (Falls du uns eine Mail schreibst, gib‘ doch bitte mit an, unter welchem Namen wir die Einreichung veröffentlichen dürften).
  • Einsendeschluss ist der 1. Mai 2022 23:59 Uhr

Wie geht es dann weiter?

Wir sichten die Einsendungen und wählen in einer Jury Einsendungen aus, die besonders hervorstechen, repräsentativ für flächendeckende Mängel sind oder einfach nur noch peinlich für eine sogenannte Fahrradstadt sind. Dabei berücksichtigen wir auch, dass wir als Gruppe nicht repräsentativ für die Gesellschaft sind und versuchen so gut das für uns möglich ist, die Perspektiven ansonsten unterrepräsentierter Menschen hervorzuheben.

Ein paar Tipps für gute schlechte Bilder

  • Die Handynutzung während des Radfahrens ist verboten und das ist auch gut so. Halte also bitte an, wenn du ein Bild machst.
  • Nimm‘ dir ein wenig Zeit, bis zum Beispiel jemand die Stelle befährt, um die es dir geht.
  • Geh‘ ruhig in die Hocke bzw. Froschperspektive – mancher Schaden der Oberfläche, den kein Ei in der Fahrradtasche überlebt, ist sonst nur schwer zu erkennen.
  • Gefährde bitte weder dich noch andere.
  • Hab‘ Spaß bei deinem Foto!
  • Ältere Bilder sind erlaubt, wenn die Situation weiterhin vor Ort so ist oder einfach typisch für Münster.

Geiststraße: Tempo 30 und Ausschluss des Schwerlastverkehrs

Die IG Fahrradstadt unterstützt diese Petition zur Einführung von Tempo 30 und Ausschluss des Schwerlastverkehrs in Münster auf der Geiststraße:

Petitionstext:

Als Bürgerinnen und Bürger der Stadt Münster wünschen wir uns eine Stadt, in der sich alle Menschen sicher, bequem und zügig bewegen können. Wir wohnen an der Geiststraße, arbeiten hier, besuchen Freunde oder Familie, nutzen die Geiststraße für unsere täglichen Wege oder kaufen hier ein.

Bereits seit 2016 ist die Geiststraße im Lärmaktionsplan der Stadt Münster mit zweithöchster Priorität aufgenommen. Seitdem prüft die Stadt ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Auch Eltern des Emilienkindergartens wünschen sich Tempo 30. Wir fordern, dass endlich etwas passiert und Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Kinder im Emilienkindergarten, der Kita Kleines Senfkorn, der Johannisschule und dem Hittorfgymnasium, deren Wege alle an die Geiststraße grenzen, sowie zum Lärmschutz eingerichtet wird.

Während die Verwaltung prüft, sind insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner dauerhaft von Lärm betroffen, seit 2020 verstärkt auch durch schwere LKW. Wir fordern weiter, dass die Stadt Münster wirksame Maßnahmen ergreift, um Schwerlastverkehr von der Geiststraße fern zu halten.

Unterschreiben Sie selbst, lassen Sie Ihren Haushalt unterschreiben und motivieren Sie auch alle Menschen, die Sie kennen. Wenn wir viele sind, passiert etwas!

Begründung

Tempo 30 und der Ausschluss von Schwerlastverkehr sind aus unserer Sicht notwendige Maßnahmen, um die Geiststraße als städtischen Lebensraum wieder zu erwecken.

Alle rechtlichen Grundlagen, um Tempo 30 hier einzurichten, sind erfüllt. Die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung geben der Stadt Münster alle Möglichkeiten, an der Geiststraße Tempo 30 einzuführen.

Unsere wichtigsten Argumente:

  • Fahrtzeiten verändern sich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nur minimal um wenige Sekunden.
  • Die Emissionen (insbesondere Reifenabrieb) nehmen bei niedrigeren Geschwindigkeiten erheblich ab. Besonders die Emissionen des Schwerlastverkehrs schaden unserer Gesundheit.
  • Der Anhalteweg reduziert sich erheblich von 28 Metern (Tempo 50) auf 13 Meter (Tempo 30).
  • Fußgängerinnen und Fußgänger haben bei einem Unfall mit 30 km/h eine 80%-ige Chance, diesen zu überleben. Bei Tempo 50 sterben 8 von 10 Menschen. [Argumente für Tempo 30, VCD]
  • Tempo 30 führt nicht zu einer Verlagerung des Verkehrs in die Nebenstraßen, sondern insgesamt zu weniger Verkehr (Jevons-Paradoxon).
  • Der Ausschluss von Schwerlastverkehr und die Einführung von Tempo 30 reduzieren den Verkehrslärm erheblich.
  • Die Maßnahmen auf der Geiststraße sollen ein weiterer Schritt hin zu einer lebenswerten Stadt mit menschengerechten Geschwindigkeiten sein.

Aus einer aktuellen Beschlussvorlage für Rat und Ausschüsse geht hervor, dass der Verwaltung das wichtigste Argument bewusst ist: „Maßnahmen für bessere Luftqualität und weniger Lärmemissionen sind auch – unmittelbar erfahrbar – für die Lebensqualität in den Städten von Bedeutung“ (Anlage 3 C zur Vorlage V/0487/2021, S. 37). Wir wollen, dass sie nun auch zügig handelt!

Erstunterzeichnende: Anwohnerinnen und Anwohner der Geiststraße, Eltern der Emilien-Kita, Interessengemeinschaft Fahrradstadt.ms

Sei kein Blender!

„Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“

Der Bahn Werbespruch aus den 1960ern erinnert uns.

Es wird Winter.

Advent, ein Lichtlein brennt. Hoffentlich auch an unserem Fahrrad.

Eigentlich eine schöne Erfindung, so ein Fahrradlicht. Gesehen und gesehen werden.

Auch wenn die Unfallursachen durch fehlende Beleuchtung im unteren einstelligen Prozentbereich liegen.

Man sollte schon. Licht anmachen.

Die StVO ist da eindeutig:

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

§ 17 Abs. 1 StVO (Auszug)

Und das tun die Münsteraner auch zu 96-98% laut Aussage der Polizei Münster.

Und da hat sich in den letzten Jahres einiges getan. Durchdrehende Seitenläuferdynamos gehören weitestgehend der Vergangenheit an, es gibt keine Dynamopflicht mehr.

Wahrscheinlich größtenteils unbewusst, aber was da manchmal auf uns zu kommt erinnert manchmal eher an Suchscheinwerfer als an ausgewogene Fahrradbeleuchtung.

Wie hieß es in dem Thread „Sei kein Blender“:

Letztens im Fahrradladen:
„Moin, ich brauche…“
„Ja, ich stelle mal Ihr Frontlicht runter. Reifen?“
„Jo“

6. Nov. 2020, 10:53 Uhr – @Leo_Proettel

Nabendynamos und Akkubetriebene leuchten uns den Weg. Mitunter mit über 100 LUX. Der Gegenverkehr sieht alles, wir nichts. Vor allem auf der Promenade.

In StVZO heißt es:

„Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.“

StVZO § 67 (3) Satz 2

und in der 10-Lux-Regelung

„Zudem darf zur Vermeidung von Blendung bei 3,4 Grad oberhalb des hellsten Punktes eine Beleuchtungsstärke von 2 Lux nicht überschritten werden.“

Nehmt euch die zwei Minuten und ran an die Scheinwerfer und Licht einstellen.

So gehts:

Kommt gut durch die Nacht und passt auf euch auf.

Mobilitätscheck zur Münsterwahl: So stehen die Parteien zur Verkehrswende

Im Rahmen der Kommunalwahl 2020 in Münster haben wir uns dazu entschieden, die Positionen der antretenden Parteien zu unterschiedlichen Thesen abzufragen. Das Ziel ist nicht, eine Wahlempfehlung abzugeben, die Auflistung soll euch aber die Möglichkeit geben, die Positionen der Parteien nachzuvollziehen.

Update (18.8.): Antworten der PARTEI Münster hinzugefügt.

Update (20.8.): Antworten von CDU und MSP hinzugefügt.

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Es gibt kein Grundrecht auf Parken

Die Unfallforschung der (Kfz-)Versicherer hat in einer aktuellen Untersuchung die Gefährlichkeit von Dooring-Unfallen unterstrichen, geht aber auch auf gefährliches Parken allgemein ein.

Was sind Dooring-Unfälle? Öffnen Autofahrende oder ihre Mitfahrenden unachtsam Türen und kommt es zu einer Kollision von Radfahrenden mit dieser Tür oder zu einem Unfall durch Ausweichen, dann spricht man von Dooring.

Wie lassen sich Dooring-Unfälle vermeiden? Einerseits muss wie immer an die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden appelliert werden. Leider blieb es in der Vergangenheit bei diesen Appellen und „nicht gucken“ wird als „übersehen“ umgedeutet. Appelle sind nett, aber auch aufmerksame und achtsame Menschen machen Fehler und deshalb muss Infrastruktur so gestaltet sein, dass sie die Folgen von Fehlern abmildert.

Das Rechtsfahrgebot

Was können Radfahrende tun? Ihr seid nicht die Verursacher solcher Unfälle, deshalb sind eure Möglichkeiten beschränkt. Trotzdem gilt wie immer: aufmerksam sein, verkehrssicheres Rad benutzen, vorausschauend fahren.

Nicht immer können Radfahrende überhaupt Abstand von parkenden Kfz halten. Hier muss sich die Infrastruktur ändern. Dort aber wo Radfahrende auf der Fahrbahn fahren ist folgendes wichtig zu wissen: Das Rechtsfahrgebot bedeutet nur, dass man nicht ohne triftigen Grund mittig oder links fahren darf. Aus Sicherheitsgründen Abstand zum Bordstein oder eben zu parkenden Autos zu halten, ist jedoch ein triftiger Grund. Versicherungen versuchen regelmäßig, aufgrund mangelnden Abstandes bei Dooring-Unfällen Schadensersatz zu verweigern. Gerichtlich sind Abstände um 1 Meter bestätigt (z.B. 90cm bei OLG Saarbrücken, 4 U 80/07). Ihr müsst also Abstand halten.

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Offener Brief an Bundesminister Scheuer: Zahlreiche Initiativen fordern umgehend Corona-sichere Rad- und Gehwege

Zusammen mit über 40 anderen Initiativen und Radentscheiden aus ganz Deutschland fordern auch wir als IG Fahrradstadt Münster #FaireStraßen in Zeiten von Corona. Hier die Pressemitteilung von Changing Cities und der offene Brief an unseren Bundesverkehrsminister:

Zahlreiche Radentscheide und Mobilitätsinitiativen aus ganz Deutschland fordern in offenen Briefen an Verkehrsminister Scheuer und die Verkehrsminister der Länder, unverzüglich pandemietaugliche Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr deutschlandweit zu ermöglichen. 

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Sicher durch Münster

Quelle: https://www.sicher-durch-muenster.de/

Ein Text von Martin Becker

Es sind spezielle Zeiten, in denen in unserer Gesellschaft mehr Rücksicht gefordert ist, denn je. Solidarität spiegelt sich hierbei auch im Umgang mit dem öffentlichen Raum wider.

Seit nunmehr zwei Wochen hat das Virus SARS-CoV-2 die Stadt, das Land, die Welt fest in seinem Griff. Im Kampf gegen das Virus hat sich als entscheidend herausgestellt, die Verbreitung zu verlangsamen bzw. zu verschleppen, um den Betroffenen die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen  lassen zu können.

Für das Leben in der Stadt bedeutet dies, dass wir uns überwiegend zu Hause aufhalten, und wenn wir uns in der Öffentlichkeit bewegen, einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 bis 2 Meter zu unseren Mitmenschen halten sollten. Dies jedoch stellt in einer Stadt, in der das Auto auch in Ausnahmesituationen wie jetzt den öffentlichen Raum dominiert, ein nicht geringes Problem dar.

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Eine Million gute Gründe für bessere Fahrrad-Infrastruktur

Die Zählstation für Radfahrende an der Hammer Straße hat heute die Marke von einer Million Radfahrenden in diesem Jahr durchbrochen*. Aktivisten der Interessengemeinschaft Fahrradstadt Münster haben dies zum Anlass genommen, den Radfahrenden mit motivierenden Sprechchören und Plakaten dafür zu danken, dass sie mit diesem wunderbaren Verkehrsmittel unterwegs sind.

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