Es gibt kein Grundrecht auf Parken

Die Unfallforschung der (Kfz-)Versicherer hat in einer aktuellen Untersuchung die Gefährlichkeit von Dooring-Unfallen unterstrichen, geht aber auch auf gefährliches Parken allgemein ein.

Was sind Dooring-Unfälle? Öffnen Autofahrende oder ihre Mitfahrenden unachtsam Türen und kommt es zu einer Kollision von Radfahrenden mit dieser Tür oder zu einem Unfall durch Ausweichen, dann spricht man von Dooring.

Wie lassen sich Dooring-Unfälle vermeiden? Einerseits muss wie immer an die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden appelliert werden. Leider blieb es in der Vergangenheit bei diesen Appellen und „nicht gucken“ wird als „übersehen“ umgedeutet. Appelle sind nett, aber auch aufmerksame und achtsame Menschen machen Fehler und deshalb muss Infrastruktur so gestaltet sein, dass sie die Folgen von Fehlern abmildert.

Das Rechtsfahrgebot

Was können Radfahrende tun? Ihr seid nicht die Verursacher solcher Unfälle, deshalb sind eure Möglichkeiten beschränkt. Trotzdem gilt wie immer: aufmerksam sein, verkehrssicheres Rad benutzen, vorausschauend fahren.

Nicht immer können Radfahrende überhaupt Abstand von parkenden Kfz halten. Hier muss sich die Infrastruktur ändern. Dort aber wo Radfahrende auf der Fahrbahn fahren ist folgendes wichtig zu wissen: Das Rechtsfahrgebot bedeutet nur, dass man nicht ohne triftigen Grund mittig oder links fahren darf. Aus Sicherheitsgründen Abstand zum Bordstein oder eben zu parkenden Autos zu halten, ist jedoch ein triftiger Grund. Versicherungen versuchen regelmäßig, aufgrund mangelnden Abstandes bei Dooring-Unfällen Schadensersatz zu verweigern. Gerichtlich sind Abstände um 1 Meter bestätigt (z.B. 90cm bei OLG Saarbrücken, 4 U 80/07). Ihr müsst also Abstand halten.

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