Es gibt kein Grundrecht auf Parken

Die Unfallforschung der (Kfz-)Versicherer hat in einer aktuellen Untersuchung die Gefährlichkeit von Dooring-Unfallen unterstrichen, geht aber auch auf gefährliches Parken allgemein ein.

Was sind Dooring-Unfälle? Öffnen Autofahrende oder ihre Mitfahrenden unachtsam Türen und kommt es zu einer Kollision von Radfahrenden mit dieser Tür oder zu einem Unfall durch Ausweichen, dann spricht man von Dooring.

Wie lassen sich Dooring-Unfälle vermeiden? Einerseits muss wie immer an die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden appelliert werden. Leider blieb es in der Vergangenheit bei diesen Appellen und „nicht gucken“ wird als „übersehen“ umgedeutet. Appelle sind nett, aber auch aufmerksame und achtsame Menschen machen Fehler und deshalb muss Infrastruktur so gestaltet sein, dass sie die Folgen von Fehlern abmildert.

Das Rechtsfahrgebot

Was können Radfahrende tun? Ihr seid nicht die Verursacher solcher Unfälle, deshalb sind eure Möglichkeiten beschränkt. Trotzdem gilt wie immer: aufmerksam sein, verkehrssicheres Rad benutzen, vorausschauend fahren.

Nicht immer können Radfahrende überhaupt Abstand von parkenden Kfz halten. Hier muss sich die Infrastruktur ändern. Dort aber wo Radfahrende auf der Fahrbahn fahren ist folgendes wichtig zu wissen: Das Rechtsfahrgebot bedeutet nur, dass man nicht ohne triftigen Grund mittig oder links fahren darf. Aus Sicherheitsgründen Abstand zum Bordstein oder eben zu parkenden Autos zu halten, ist jedoch ein triftiger Grund. Versicherungen versuchen regelmäßig, aufgrund mangelnden Abstandes bei Dooring-Unfällen Schadensersatz zu verweigern. Gerichtlich sind Abstände um 1 Meter bestätigt (z.B. 90cm bei OLG Saarbrücken, 4 U 80/07). Ihr müsst also Abstand halten.

Zurück zu den Verursachern

Im aktuellen Beitrag beim WDR wird deshalb auch zurecht darauf verwiesen, dass Sicherheit Raum braucht – und dieser Raum muss von den Verkehrsteilnehmenden genommen werden, die die Gefahr in den öffentlichen Raum bringen. Es ist deshalb richtig und konsequent, das Parken von Kfz vor allem in Fahrradstraßen einzuschränken.

Wohin aber mit den vielen Autos, die heute zum Beispiel die Schillerstraße beidseitig beparken? Diese Frage wird oft als vermeintlich unlösbares Totschlagargument gegen die Einschränkung von Kfz-Parkraum genannt und damit die Fragestellung von dem Wie auf ein Ob gelenkt.

Es gibt kein Grundrecht auf kostenlose Auto-Stellplätze vor der Haustür

Der Autoverkehr wird in Deutschland von allen Bürgerinnen und Bürgern subventioniert. Damit zahlen auch diejenigen für die Bequemlichkeit ihrer Nachbarschaft, die gar kein Auto besitzen. Das fängt bei Infrastrukturkosten an, geht über Gesundheitskosten, Klimafolgen, Lärm, Stress, Luftverschmutzung. Das Auto muss zurückgedrängt werden. Gerade auch dann, wenn es einigen weh tut. Das Ob darf also nicht hinterfragt werden, womit wir wieder bei Wie wären.

Wer sich ein Pferd kauft, darf auch nicht erwarten, dass es den Stall geschenkt gibt.

Wer aufmerksam durch die Stadt läuft, entdeckt immer wieder Fahrzeuge, die mit Mengen von Vogelkot oder Laub bedeckt sind, die darauf schließen lassen, dass das Fahrzeug mehr als nur die vielzitierten 23 Stunden am Tag ungenutzt herumsteht. Durch das private Teilen von Autos oder die Nutzung von Carsharing lässt sich in solchen Fällen sogar Geld sparen. Und wenn das Auto regelmäßig bewegt wird? Sämtliche Parkhäuser in der Stadt sind so gut wie nie vollständig ausgelastet, wie unser Twitterbot regelmäßig dokumentiert. Neben Parkhäusern gibt es etliche Tiefgaragen unter Wohnhäusern. Auch hier subventieren Mieterinnen und Mieter ohne Auto den Komfort ihrer Nachbarschaft – Untervermietung ist nicht immer erlaubt und wenn doch, so finden sich nicht immer Interessenten. Schwerbehinderte, die über keinen eigenen Stellplatz verfügen und Selbstfahrer sind, können direkt bei der Stadt Münster formlos einen personengebundenen Behindertenparkplatz beantragen, Auskunft erteilen die Mitarbeiterinnen im Ordnungsamt.

Schließlich ist es auch Aufgabe der Stadt Münster und der Polizei, die Sicherheit von Radfahrenden zu gewährleisten, sei es durch Verbesserungen an der Infrastruktur oder das konsequente Vorgehen gegen asoziales Parken wie im Beitragsbild.

Wir haben uns bereits in der Vergangenheit öfter mit dem andere Verkehrsteilnehmer behindernden Parken von Kfz beschäftigt. Speziell bezogen auf zugeparkte Gehwege empfehlen wir unseren Artikel zur Aktion #freieWege.

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