Sei kein Blender!

„Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“

Der Bahn Werbespruch aus den 1960ern erinnert uns.

Es wird Winter.

Advent, ein Lichtlein brennt. Hoffentlich auch an unserem Fahrrad.

Eigentlich eine schöne Erfindung, so ein Fahrradlicht. Gesehen und gesehen werden.

Auch wenn die Unfallursachen durch fehlende Beleuchtung im unteren einstelligen Prozentbereich liegen.

Man sollte schon. Licht anmachen.

Die StVO ist da eindeutig:

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

§ 17 Abs. 1 StVO (Auszug)

Und das tun die Münsteraner auch zu 96-98% laut Aussage der Polizei Münster.

Und da hat sich in den letzten Jahres einiges getan. Durchdrehende Seitenläuferdynamos gehören weitestgehend der Vergangenheit an, es gibt keine Dynamopflicht mehr.

Wahrscheinlich größtenteils unbewusst, aber was da manchmal auf uns zu kommt erinnert manchmal eher an Suchscheinwerfer als an ausgewogene Fahrradbeleuchtung.

Wie hieß es in dem Thread „Sei kein Blender“:

Letztens im Fahrradladen:
„Moin, ich brauche…“
„Ja, ich stelle mal Ihr Frontlicht runter. Reifen?“
„Jo“

6. Nov. 2020, 10:53 Uhr – @Leo_Proettel

Nabendynamos und Akkubetriebene leuchten uns den Weg. Mitunter mit über 100 LUX. Der Gegenverkehr sieht alles, wir nichts. Vor allem auf der Promenade.

In StVZO heißt es:

„Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.“

StVZO § 67 (3) Satz 2

und in der 10-Lux-Regelung

„Zudem darf zur Vermeidung von Blendung bei 3,4 Grad oberhalb des hellsten Punktes eine Beleuchtungsstärke von 2 Lux nicht überschritten werden.“

Nehmt euch die zwei Minuten und ran an die Scheinwerfer und Licht einstellen.

So gehts:

Kommt gut durch die Nacht und passt auf euch auf.

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