Frage zur Radwegebenutzungspflicht im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Rat der Stadt Münster

Die Radwegebenutzungspflicht und die Stadt Münster, das ist eine offensichtlich immerwährende Liebesbeziehung, die nicht so schnell in die Brüche gehen wird. Denn obwohl seit 1998 eine Benutzungspflicht nur dann angeordnet werden kann, wenn eine entsprechende Gefahrenlage nachzuweisen ist, tut sich die münsterische Verwaltung sehr schwer, dem Radverkehr mehr Platz im Straßenraum zu gewähren. Deshalb haben ich folgende Frage im Rat vorgebracht.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Markus Lewe,

in der Ratssitzung im März 2023 stellte ich bereits eine Frage im Rahmen der Einwohnerfragestunde (§13 GeschO Rat) über den Zeitplan der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht im Stadtgebiet von Münster. Herr Denstorff verwies in seiner Antwort für die Verwaltung insbesondere auf die nötige Bildung von Netzabschnitten, den Bedarf eines konfliktfreien Übergangs für den Radverkehr von und zur Nebenanlage, sowie die Planung sicherer Räumzeiten für die Lichtsignalanlagen. Dies alles müsse in einem Umsetzungskonzept zusammengefasst werden.

Frage: Im Gesamtkontext der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht für den Radverkehr in Münster, wie ist der konkrete, detaillierte Sachstand bei der Erarbeitung konfliktfreier Übergange zwischen Fahrbahn und Nebenanlage sowie der Sachstand bei der Feststellung des Bedarfs für die Überarbeitung der Räumzeiten an den Lichtsignalanlagen betroffener Straßen bzw. Kreuzungen und wann darf die Bürgerschaft der Stadt Münster nun endlich mit dem angekündigten Umsetzungskonzept rechnen?“

Die Antwort der Verwaltung trägt erneut Stadtbaurat Denstorff vor. Zunächst verweist dieser auf die vielen Wege in der Stadt, auf denen bereits jetzt ein Fahren auf der Fahrbahn für den Radverkehr erlaubt ist (wonach aber gar nicht gefragt wurde). Über den Sachstand bei der Erstellung des Umsetzungskonzeptes, welches die Fragestellungen für diejenigen Straßenabschnitte in Münster beantworten soll, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen (die Räumzeiten auf den Kreuzungen und die Übergange zwischen Hochbord-Infrastruktur und Fahrbahn) kann er leider konkret nichts berichten. Er kündigt aber an, „in einer der nächsten Ratsketten des kommenden Jahres“ einen entsprechenden Bericht der Politik vorlegen zu wollen. Auch das ist zeitlich sehr unbefriedigend.

Aus dem Rat nimmt noch die Ratsfrau Andrea Blome von den Grünen Stellung zur Frage und drückt ihr Unverständnis über die verschleppende Haltung der Verwaltung aus. Sie betont die Bedeutung der Aufhebung der Nutzungspflicht für die Verkehrswende und zweifelt am Willen der Verwaltung hier endlich ins Handeln zu kommen.

Wir warten voller Freude auf die Antwort im Wortlaut, die wir auch hier öffentlich machen und kommentieren werden.

2 Antworten auf „Frage zur Radwegebenutzungspflicht im Rahmen der Einwohnerfragestunde im Rat der Stadt Münster“

  1. Erneut zeigt sich hier die Verzögerungstaktik der Stadtverwaltung bei ihr unerwünschten Themen!
    Allerdings würde ich mir wünschen, daß die entsprechende Bürgerfrage VERSTÄNDLICH formuliert wäre (kein Nominalstil, keine Schachtelsätze).
    Inhaltlich: mir hilft das Fahren auf der Fahrbahn NICHT wirklich. Ich wünsche mir breitere Radwege, rücksichtsvollere Radfahrende (mit Licht, die nicht von rechts oder an Engstellen überholen) und FußgängerInnen, sowie Fahrradstraßen und weniger Parkende, weniger SUVs!

  2. Es wird langsam echt mal Zeit dass sich da was ändert. Ich habe nichts gegen Autofahrer (viele aus der Region sind wg. fehlender ÖPNV nun leider mal drauf angewiesen) aber ich finde die die trotzdem ohne Auto könnten wird viel zu oft der Popo gepudert. Wehe den Autofahren werden enge, ruckelige Straßen oder langwierige Umleitungen zugemutet da ist der Unmut groß. Aber wenn selbes des Radfahrer passiert stört das in unserer „Fahrradstadt“ leider kaum jmd.

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