Auszeichnung: 29 Jahre illegale Radwege im Münsteraner Südviertel!

Rundes blaues Verkehrsschild für einen getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241) an einem Schildermast. Die linke Hälfte zeigt ein weißes Fahrradsymbol, getrennt durch eine vertikale Linie vom Fußgängersymbol auf der rechten Seite. Am Mast unter dem Schild ist eine Plakette angebracht, die der NRW-Denkmalplakette nachempfunden ist und die Aufschrift „DENKMAL?“ über einem Wappenschild trägt: Der geschlängelte Rhein ist durch eine schnurgerade Straße ersetzt, das Westfalenross facepalmt sich und die Lippische Rose ist ein Autorad. Im Hintergrund verläuft eine städtische Straße mit mehrstöckigen Gebäuden und herbstlichen Bäumen.

Gute Dinge brauchen Zeit, sagt man. Aber fast 3 Jahrzehnte? So lange ist es her, dass die Straßenverkehrsordnung grundlegend reformiert wurde und starre Radwegbenutzungspflichten ohne echte Gefahrenlage für illegal erklärt wurden. Wir haben immer wieder bei der Stadt nachgefragt, aber es tut sich einfach nichts. Wenn ihr heute über die Hammer Straße radelt, merkt ihr davon allerdings wenig: Der benutzungspflichtige Radweg ist nicht nur eng und kaputt, sondern laut den offiziellen Unfallzahlen auch ein echter Hotspot für Radunfälle.

Damit ist die Hammer Straße kein Einzelfall, sondern Symbolbild für das verkehrspolitische Stop-and-Go im Südviertel:

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