Am Dienstag, den 26.05.2020, haben der ADFC und die IG Fahrradstadt gemeinsam die Wolbecker Straße zwischen Servatiiplatz und Hansaring mit unterschiedlichsten (Lasten-)Fahrrädern befahren. Anlass war, die dortige Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zu begrüßen und andere Verkehrsteilnehmerinnen darauf aufmerksam zu machen, dass Fahrräder ab sofort auch die Fahrbahn mitbenutzen dürfen.
Der ADFC und die IG Fahrradstadt bemängeln bereits seit vielen Jahren, dass der schmale Radweg an der Wolbecker Straßezu den ausgesprochen unfallträchtigen Radwegen in Münster gehört. Besonders viele Schwerverletzte gab es auf diesem Abschnitt bei Unfällen zwischen Radfahrerinnen und Fußgängerinnen, da auch der Gehweg zu schmal für den hohen Fußverkehr ist, entlang dervielen, teils hochfrequentierten Geschäfte und Restaurants. Die beiden Fahrrad-Interessenverbände teilen daher die Einschätzung der Polizei Münster, dass die jetzigen Radwege an der Wolbecker Straße eher kontraproduktiv für die Verkehrssicherheit seien.
Die StVO sieht eine Radwegebenutzungspflicht nur ausnahmsweise bei einer besonderen, örtlichen Gefährdungslage vor. Diese für eine Radwegebenutzungspflicht notwendige Gefährdungslage ist spätestens 2019 mit der Temporeduzierung auf 30 Km/h weggefallen. Bei Tempo 30 ist es aus Sicht des ADFC und der IG Fahrradstadt für Radfahrerinnen an der Wolbecker Straße sicherer, die Fahrbahn zu nutzen als den mangelhaften Radweg. Insbesondere die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sowie die besseren Sichtbeziehungen zum Kraftverkehr tragen hierzu erheblich bei.
Um mögliche Konflikte zu vermeiden und über die Neuregelung aufzuklären, ist eine Umsetzung begleitender Maßnahmen förderlich. “Wir fordern von der Stadt Münster hier zeitnah tätig zu werden und für eine Eingewöhnungsphase Schilder aufzustellen, die auf die geänderte Benutzungspflicht aufmerksam machen.” so Joachim Bick von der IG Fahrradstadt.
Besonders erfreut sind beide Interessenverbände darüber, dass sich die Verwaltung bei der Umsetzung der Maßnahme an das „Radverkehrskonzept -Münster 2025“ gehalten hat: Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an der Wolbecker Straße und die jetzt umgesetzte „duale Führung“ wurde im Jahr 2016 auf Antrag von CDU und Grünen explizit als Maßnahme in das neue Radverkehrskonzept der Stadt aufgenommen.
Der Abschnitt der Wolbecker Straße wird schon heute mit durchschnittlich etwa 11.000 Radfahrerinnen pro Tag von deutlich mehr Fahrrädern als Autos befahren. Die jetzige Aufteilung des Straßenraums an der Wolbecker Straße trägt dieser Nutzungsaufteilung jedoch nur unzureichend Rechnung. Die Stadt Münster wird daher für diesen Abschnitt der Wolbecker Straße noch dieses Jahr ein Bürgerdialogverfahren zur Neuaufteilung des Straßenraums durchführen. ADFC und IG Fahrradstadt werden sich hier für deutliche Verbesserungen zugunsten von Radfahrerinnen und Fußgänger*innen einsetzen. Wir gehen davon aus, dass sich damit nicht nur die Verkehrssituation verbessern wird sondern auch die Wolbecker Straße, als städtischer Raum, an Lebensqualität gewinnen wird.
An der Stelle sei auch an das Engagement vom untergetauchten Rasmus Richter erinnert, der dafür sorgte, dass ich diese Straße als gefährliches Straße für den Radverkehr auch außerhalb von Münster kannte.
Wie löst die duale Führung das Problem der mangelhaften Trennen von Fuß- und Radverkehr?
Was soll denn nun noch anders verteilt werden? Die Fahrbahn steht nun allen Fahrzeugen zur Verfügung, der Gehweg dem Fußverkehr. Eventuelle Phantom-Radwege wie rotes Pflaster sollten entfernt werden.