Zu den von einer Anwohnerin und einem Anwohner eingereichten Anträgen auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Geiststraße (vgl. vorherige PM) hatte die Stadt Münster zunächst öffentlich behauptet, dass die betreffenden Anträge nicht vorliegen würden und deshalb kein Anlass zur Prüfung bestehen würde. Dies sorgte für Irritationen bei den Anwohnenden, schließlich präsentiert sich die Stadt Münster gerne als progressive und lebenswerte Verkehrswende-Metropole, so dass neben politischen Anträgen, einer Petition, die an den Oberbürgermeister persönlich überreicht wurde, und einer Anregung gem. Gemeindeordnung auch ein Eigeninteresse bestehen sollte, stadtweit für Verkehrsberuhigung zu sorgen und die Handlungsoptionen im Blick zu haben. Außerdem hatten die Anwohnenden selbstverständlich die entsprechenden Anträge auch tatsächlich eingereicht.
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