Erfolg mit bitterem Beigeschmack: Tempo 30 auf der Geiststraße kommt

KI-generiertes Hintergrundbild von Aktenordnern auf einer Straße aus der geneigten Vogelperspektive. Darüber der Text: "Erfolg mit bitterem Beigeschmack. Kapitel 3: Tempo 30 auf der Geiststraße kommt". Das Wort Erfolg ist pink hervorgehoben.

In der Untätigkeitsklage von zwei Anwohner*innen gegen die Stadt Münster hat die Stadt nun eingelenkt: Tempo 30 soll auf der Geiststraße zeitnah in Rahmen eines zweijährigen Verkehrsversuchs eingeführt werden. Zuvor hatte die Stadt zunächst Anwohneranträge verbummelt, diese dann wiedergefunden und dennoch versucht, diesen Fehler den Anwohner*innen anzurechnen – man hätte ja anrufen können. Angesichts der langen vorherigen Odyssee war dies vermutlich nur eine humorvolle Einlage.

Mit der Planung des Verkehrsversuchs bestätigt die Stadt, was die Anwohner schon geahnt haben: selbstverständlich ist eine Verkehrsberuhigung auf der Geiststraße möglich, auch wenn zuvor schon ein dort ansässiger Kindergarten vertröstet und die eingereichte Petition ausgesessen wurden. Auch die vorherige Behauptung eines Pressesprechers der Stadt, „überall, wo Tempo 30 möglich ist, sei es umgesetzt worden“ (vgl. RUMS, 25. August 2023) erweist sich damit als unwahr. Der Fall belegt eindrucksvoll, dass vermeintlich gebundene Hände eben manchmal selbst angelegte Fesseln sind und kratzt am Image der angeblich progressiven „Fahrradstadt“.

„Erfolg mit bitterem Beigeschmack: Tempo 30 auf der Geiststraße kommt“ weiterlesen

Untätigkeitsklage gegen die Stadt Münster – Anträge von Anwohnenden wiedergefunden

Zu den von einer Anwohnerin und einem Anwohner eingereichten Anträgen auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Geiststraße (vgl. vorherige PM) hatte die Stadt Münster zunächst öffentlich behauptet, dass die betreffenden Anträge nicht vorliegen würden und deshalb kein Anlass zur Prüfung bestehen würde. Dies sorgte für Irritationen bei den Anwohnenden, schließlich präsentiert sich die Stadt Münster gerne als progressive und lebenswerte Verkehrswende-Metropole, so dass neben politischen Anträgen, einer Petition, die an den Oberbürgermeister persönlich überreicht wurde, und einer Anregung gem. Gemeindeordnung auch ein Eigeninteresse bestehen sollte, stadtweit für Verkehrsberuhigung zu sorgen und die Handlungsoptionen im Blick zu haben. Außerdem hatten die Anwohnenden selbstverständlich die entsprechenden Anträge auch tatsächlich eingereicht.

„Untätigkeitsklage gegen die Stadt Münster – Anträge von Anwohnenden wiedergefunden“ weiterlesen