#SeikeinBlender

Es ist Herbst und damit (leider) wieder häufig trübe und früh dunkel. Deshalb ist ein richtig beleuchtetes Fahrrad essentiell. Doch ein „Ja, ich hab irgendwie Licht dran geschraubt“ reicht dabei nicht aus. Zu häufig sehen wir Radfahrende, die zwar alle Licht am Rad haben, es aber nicht richtig eingestellt ist.

Dabei gibt es meistens zwei Extreme: Entweder, dass Licht leuchtet eine handbreit vor dem Vorderrad auf den Boden oder es illuminiert den Himmel. Beides ist nicht optimal, wobei Letzteres dafür sorgt, dass der Gegenverkehr, vor allem andere Radfahrende, geblendet wird.

Wer geblendet wird, fährt anschließend einige Meter im Blindflug, was für gefährliche Situationen sorgt. Wer in den Himmel strahlt, sieht übrigens auch nicht mehr, immerhin möchte man ja eigentlich die Straße vor sich sehen. Deshalb ist es wichtig, das eigene Licht richtig einzustellen:

Wie es geht und wie es nicht geht: die richtige Einstellung der Fahrradbeleuchtung

Hier gibt es das Bild als Poster zum selbst-ausdrucken-und-aufhängen!

Die Infoseite fahrradbeleuchtung-info.de beschreibt als einfaches Vorgehen zur richtigen Einstellung folgende Tricks:

Schritt 1: mit Fahrrad frontal vor eine Mauer/Wand stellen 
Stellen Sie sich mit Ihrem Fahrrad vor eine Wand, ca. 5 Meter Abstand sind optimal

Schritt 2: Scheinwerferhöhe an Wand markieren
Messen Sie, in welcher Höhe ihr Scheinwerfer am Fahrrad angebracht ist. Markieren Sie sich diese Höhe an der Wand.

Schritt 3: Beleuchtung ein
Stellen Sie das Fahrrad gerade hin und halten Sie es fest (nicht den Ständer benutzen). Den Lenker gerade halten
a) Batteriebeleuchtung: schalten Sie den Frontscheinwerfer ein
b) Dynamobeleuchtung: heben Sie das Vorderrad ganz leicht an und drehen Sie es kräftig, so dass der Scheinwerfer leuchtet.
c) Seitenläuferdynamo am Hinterrad: heben Sie das Hinterrad leicht an und drehen Sie mit der Pedale das Hinterrad

Bei Dynamobeleuchtung mit Standlicht, welches über den Hauptscheinwerfer realisiert ist (nicht bei Standlicht über Tagfahrlicht-LEDs) können Sie auch alternativ eine kleine Runde drehen, so dass das Standlicht leuchtet.

Schritt 4: Prüfen, ob Oberkante Lichtkegel unter Scheinwerferhöhe 
Während der Scheinwerfer leuchtet, achten Sie auf den Lichtkegel an der Wand: befindet sich die Oberkante des Lichtkegels unter der Höhenmarkierung?
Wenn ja, ist alles in Ordnung. Wenn nein, dann blendet der Scheinwerfer. Verändern Sie die Neigung des Scheinwerfers etwas nach unten und beginnen Sie wieder mit Schritt 3!

Quelle: http://fahrradbeleuchtung-info.de

Um genau den Ansprüchen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu entsprechen, muss euer Licht so eingestellt sein, dass das Zentrum des Lichtkegels sich bei einer Entfernung von 5 m zur Wand auf halber Höhe (oder tiefer) wie der Scheinwerfer befindet. Alles im Detail dazu in StVZO§ 67, Abs. 3.

Jetzt habt ihr alle Infos, wie ihr euer Licht richtig einstellen müsst. Schaut direkt mal nach, ob es bei euch passt und gebt den Hinweis an die Menschen in eurem Umfeld weiter. Teilt auch gerne unseren Facebookpost oder den Tweet!

#SeikeinBlender



4 Antworten auf „#SeikeinBlender“

  1. Die Regel der 10m „Ausleuchtung“ (Mitte des Lichtkegels) stammt aus der Ära der Glühlampen, als PKW-Beleuchtung ebenfalls mit 6V betrieben wurde.
    Das ist heute -gerade außerorts- arg wenig.
    Einen guten, zugelassenen Scheinwerfer kann man gern etwas weiter einstellen. Und zwar ohne zu blenden und bei besserer Ausleuchtung (kein überstrahltes Nahefeld).
    Mann muss ihn halt nur einstellen; eine Akkuleuchte sogar vor jeder(!) Fahrt.
    Die im Netz „geschossenen“ lichtstarken „Schnäppchen“ mit ihrem meist rotationssymetrischen Taschenlampen-Leuchtbild blenden immer.
    Wirklich immer.

  2. @Christopf: Die 10m Regel ist nicht veraltet sondern sogar Vorschrift in der StVZO. Denn wenn der Lichtkegel, wie im Text beschrieben, nach 5m auf der halben Höhe ist, ist er nach 10m auf dem Boden. Da hiermit die Mitte des Lichtkegels gemeint ist, hat man meistens eine Ausläuchtung bis ca. 15m. Wenn dir dies zu wenig ist, solltest du dir lieber einen anderen Scheinwerfer kaufen, als ihn höher einzustellen. Er mag dann zwar auf geraden Strecken trotzdem nicht blenden, bei Huckeln oder Kuppen blendet er dann aber schon ganz schnell.
    Schade, dass es in Münster nicht mal kostenlose Aktionen zum Lichttest/Einstellen gibt.
    Und wenn die Polizei schon die Lichtmuffel in der Promenade kontrolliert, könnten sie gleich auch mal die Blender ermahnen!

    1. Das mit den Lichttests und dem Einstellen ist eine gute Idee! Wir behalten das mal im Hintergrund und gucken, wie unsere Kapazitäten sind. Vielleicht schaffen wir ja einen IG Stand an der Promenade zum Lichttest!

  3. Die StVZO schreibt eine Mindesthöhe des Lichtkegels nicht mehr vor. Das ist veraltet und hättet ihr auch selber innerhalb von Sekunden rausfinden können, wenn ihr nicht die Info blind von fahrradbeleuchtung-info.de abgekupfert hättet. Genannte Seite erkennt übrigens an anderer Stelle an, dass es Änderungen gegeben hat (http://fahrradbeleuchtung-info.de/vorschriften-fuer-fahrradbeleuchtung-durch-die-stvzo, direkt oben), nur wird das scheinbar nicht überall reflektiert. Dass die alte Vorschrift als Blueprint für das eigene Rad genutzt wird, ist natürlich nicht verkehrt. Ausführlich über die Änderungen der StVZO berichtete damals https://radverkehrspolitik.de/stvzo-endlich-helles-licht-am-fahrrad/, wo auch die Kegelhöhe explizit Erwähnung findet („Die bislang gültige Vorschrift, dass der Lichtkegel nach fünf Metern noch halb so hoch wie am Ausgangspunkt scheinen muss, wurde aufgegeben.“). Einen „diff“ der Fassungen kann man hier sehen: https://www.buzer.de/gesetz/10146/al61160-0.htm, oder man bemüht einfach archive.org

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