Wegpunkt 2: Gute Vorsätze

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In der zweiten Folge des IG Fahrradstadt Podcasts „Der lange Weg zur Fahrradstadt“ sprechen Achim und Simon über die negativen Effekte mangelnde Bewegung und über das, was du tun kannst, um mehr Bewegung in deinen Alltag zu bringen. Außerdem geht es um Ausreden und betriebliches Gesundheitsmanagement.

Shownotes:

Financial Times: Is Urban Cycling Worth the Risk?

Robert Koch Institut: Bundes-Gesundheitssurvey: Körperliche Aktivität

WHO: More Active People for a Healthier World

Statista (€): Gehstrecke an einem typischen Wochentag

YouTube: TuS Hiltrup: Wohnzimmer Workout zur Mobilisation der Wirbelsäule (weitere Videos im Kanal)

Youtube: Gabi Fastner

Wegpunkt 1: Immer diese Falschparker

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In der ersten Folge des IG Fahrradstadt Podcasts „Der lange Weg zur Fahrradstadt“ spricht Achim über Falschparker. Warum das Thema auch eine Frage der Verkehrswende ist, wie Münster flächendeckend Gehwegparken duldet und was im Kontrast dazu mit dem kleinen Parkraumwunder Vinci passiert ist, erfährst du in dieser Folge. Wir freuen uns sehr über jegliches Feedback!

Die Shownotes sollten über jeden Podcatcher verfügbar sein. Hier in der Übersicht:

Neun Ideen und Münster dreht sich

#abschleppgruppe bei Twitter

Park(ing) Day Münster

OVG-Urteil, dass Polizei Parkverbotsschilder für Demonstrationen aufstellen muss (und mehr – insgesamt lesenswert)

Zukunft Mobilität: Anleitung für temporäre Spielstraßen

Die Falschparkerspaziergänge der IG Fahrradstadt

weg-li.de: 1, 2, 3 – Macht die Bahn frei! / wegeheld.org

Wann die Polizei Münster bei Parkverstößen einschreitet

fragdenstaat.de: Anfrage nach der internen Dienstanweisung zur tolerierung von Abgestellten Fahrzeugen auf Gehwegen

Ratsinformationssystem: Beschwerde nach § 24 Gemeindeordnung NRW – in Anlage 1 begründet die Stadt warum Gehwegparken nötig sei

Zur Entführung von Vinci: In Münster wird scheinbar doch abgeschleppt!

Sei kein Blender!

„Alle reden vom Wetter. Wir nicht.“

Der Bahn Werbespruch aus den 1960ern erinnert uns.

Es wird Winter.

Advent, ein Lichtlein brennt. Hoffentlich auch an unserem Fahrrad.

Eigentlich eine schöne Erfindung, so ein Fahrradlicht. Gesehen und gesehen werden.

Auch wenn die Unfallursachen durch fehlende Beleuchtung im unteren einstelligen Prozentbereich liegen.

Man sollte schon. Licht anmachen.

Die StVO ist da eindeutig:

Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.

§ 17 Abs. 1 StVO (Auszug)

Und das tun die Münsteraner auch zu 96-98% laut Aussage der Polizei Münster.

Und da hat sich in den letzten Jahres einiges getan. Durchdrehende Seitenläuferdynamos gehören weitestgehend der Vergangenheit an, es gibt keine Dynamopflicht mehr.

Wahrscheinlich größtenteils unbewusst, aber was da manchmal auf uns zu kommt erinnert manchmal eher an Suchscheinwerfer als an ausgewogene Fahrradbeleuchtung.

Wie hieß es in dem Thread „Sei kein Blender“:

Letztens im Fahrradladen:
„Moin, ich brauche…“
„Ja, ich stelle mal Ihr Frontlicht runter. Reifen?“
„Jo“

6. Nov. 2020, 10:53 Uhr – @Leo_Proettel

Nabendynamos und Akkubetriebene leuchten uns den Weg. Mitunter mit über 100 LUX. Der Gegenverkehr sieht alles, wir nichts. Vor allem auf der Promenade.

In StVZO heißt es:

„Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.“

StVZO § 67 (3) Satz 2

und in der 10-Lux-Regelung

„Zudem darf zur Vermeidung von Blendung bei 3,4 Grad oberhalb des hellsten Punktes eine Beleuchtungsstärke von 2 Lux nicht überschritten werden.“

Nehmt euch die zwei Minuten und ran an die Scheinwerfer und Licht einstellen.

So gehts:

Kommt gut durch die Nacht und passt auf euch auf.

In Münster wird anscheinend** doch abgeschleppt!

Seit 2020 gibt es Vinci das Parkraumwunder in Münster – eine verschiebbare Holzplattform mit der Grundfläche eines Autos das einen Autostellplatzes zurück an die Menschen spendetund so auf den Flächenverbrauch durch den ruhenden Autoverkehr aufmerksam macht.

Update am 03.03.2021: Wir haben in einer Antwort vom Ordnungsamt Unterlagen erhalten, die die internen Vorgänge zur Abschleppung von Vinci beschreiben. Die Unterlagen sind auf FragDenStaat.de veröffentlicht.

Das Münsteraner Parkraumwunder aus 98% upcycletem Holz mit der Grundfläche eines VW Polos (4 m x 1,9 m) wurde seit 2018 geplant und gebaut und liebevoll durch die Kinder des Kinderheims „St. Mauritz“ künstlerisch gestaltet. Es ist stabil genug für mehrere Erwachsene und bietet mit seiner Bank Aufenthaltsqualität für Fußgänger und deutlich mehr Übersicht als ein im öffentlichen Raum abgestelltes privates KFZ. Seine Maße sind zudem deutlich kleiner als fast alle heutigen Autos. Angelehnt ist die Aktion an das „kleine Parkraumwunder“ von Gerhard Wollnitz.

Vinci auf seinem Parkplatz in der Marientalstraße.

Die Taufe und Einweihung des Parkraumwunders erfolgte pünktlich zum ParkingDay am 18. September 2020 auf den Namen „Vinci“. Am gleichen Abend wurde Vinci per Hand in seine erste freie Parklücke in die Marientalstraße im Kreuzviertel (Münster) geschoben. Vinci wurde noch am selben Abend von interessierten AnwohnerInnen entdeckt und mit großer Zustimmung willkommen geheißen. Auch der damalige Spitzenkandidat der Grünen Partei für den Münsteraner Rat, Peter Todeskino, nahm in den folgenden Tagen Platz auf Vinci. Wo bisher nur Autos standen, konnten sich nun Anwohner ausruhen und den öffentlichen Raum wieder als Begegnungsstätte nutzen. Die Wand der Autos wurde durchbrochen.

12 Tage nachdem Vinci in der Marientalstraße abgestellt worden war, am Mittwoch dem 30. September, bekamen wir als IG Fahrradstadt Münster einen Anruf von Herrn Weihermann vom Ordnungsamt Münster. Dort wurde nachgefragt, wie lange Vinci, bzw. „das Ding“ denn noch an der Stelle stehen bleiben würde. Wir kündigten an, dass sicher der Ansprechpartner für Vinci innerhalb von ein paar Tagen zurückmelden würde, um die offenen Fragen bezüglich der Standdauer und der Begründung für das Aufstellen von Vinci zu beantworten. Die gängige Rechtsprechung für das Abstellen für Anhängern ohne zugehöriges Zugfahrzeug* und Autos sieht vor, dass diese alle 14 Tage bewegt werden müssen. Leider war Herr Weihermann am Donnerstag und am Freitag, als wir versuchten uns zurückzumelden, nicht mehr für uns erreichbar.

Am darauffolgenden Samstagvormittag mussten wir leider feststellen, dass Vinci nicht mehr an seinem Platz stand. Auch eine Nachsuche verlief erfolglos. Auf eine Nachfrage bei der Polizei, ob ihnen Abschleppvorgänge o.Ä. gegen Vinci bekannt war, konnte die Polizei keine Akte oder andere Hinweise ausfindig machen. Das Ordnungsamt in Münster konnten wir am Wochenende leider nicht erreichen. Aus diesem Grund ließen wir zunächst eine Anzeige gegen Unbekannt anfertigen, da wir von einem Diebstahl ausgehen mussten. Ob tatsächlich Privatleute sich die Mühe gemacht hatten, die verschiebbare Plattform zu verstecken, bezweifelten wir jedoch.

Am darauffolgenden Montag (5.10.20) konnten wir endlich das Ordnungsamt erreichen. Sogleich erfuhren wir, dass das Ordnungsamt tatsächlich Vincis Abschleppung veranlasst hatte. Eine Begründung dafür wurde uns allerdings nicht mitgeteilt. Insbesondere wurde uns nichts Schriftliches ausgehändigt. Mit der StVO würde man sich nicht auskennen und könnte aus diesem Grunde telefonisch keine Auskunft erteilen. Angeblich würde Vinci nicht als Fahrzeug anerkannt werden. Zumindest wussten wir nun, dass Vinci auf dem Hof des Abschleppunternehmen stand, wodurch bereits Kosten für Abschleppen und Lagerung in Höhe von 209,29 € entstanden waren. Sofort leiteten wir Vincis Rettung in die Wege und befreiten ihn am Mittwoch aus seiner misslichen Lage.

Leider entstanden uns durch Vincis Ausflug nicht unerhebliche Kosten. Ebenso sind wir kein Stück schlauer, warum das Ordnungsamt in diesem Fall eingeschritten ist und in so vielen anderen Fällen genau dies nicht tut, obwohl eine klare Gefahrenlage vorliegt. In Münster wird also scheinbar nur dann abgeschleppt, wenn Platz für Autos in Platz für Menschen umgewandelt wird. Schade!

Montagmorgens vor Vincis Winterquartier (B-Side) trotz abgesenktem Bordstein und Zufahrt.

*In einer früheren Version haben wir geschrieben, dass Anhänger und Autos bis zu 14 Tage im öffentlichen Raum abgestellt werden dürften, ohne bewegt zu werden. Nach aktueller Rechtsprechung gilt dies allerdings nur für Anhänger die ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.

** In einer früheren Version lautete der Titel noch auf „In Münster wird scheinbar doch abgeschleppt!“. Nach Hinweisen von aufmerksamen LeserInnen haben wir den Titel besser korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis.

Mobilitätscheck zur Münsterwahl: So stehen die Parteien zur Verkehrswende

Im Rahmen der Kommunalwahl 2020 in Münster haben wir uns dazu entschieden, die Positionen der antretenden Parteien zu unterschiedlichen Thesen abzufragen. Das Ziel ist nicht, eine Wahlempfehlung abzugeben, die Auflistung soll euch aber die Möglichkeit geben, die Positionen der Parteien nachzuvollziehen.

Update (18.8.): Antworten der PARTEI Münster hinzugefügt.

Update (20.8.): Antworten von CDU und MSP hinzugefügt.

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Es gibt kein Grundrecht auf Parken

Die Unfallforschung der (Kfz-)Versicherer hat in einer aktuellen Untersuchung die Gefährlichkeit von Dooring-Unfallen unterstrichen, geht aber auch auf gefährliches Parken allgemein ein.

Was sind Dooring-Unfälle? Öffnen Autofahrende oder ihre Mitfahrenden unachtsam Türen und kommt es zu einer Kollision von Radfahrenden mit dieser Tür oder zu einem Unfall durch Ausweichen, dann spricht man von Dooring.

Wie lassen sich Dooring-Unfälle vermeiden? Einerseits muss wie immer an die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmenden appelliert werden. Leider blieb es in der Vergangenheit bei diesen Appellen und „nicht gucken“ wird als „übersehen“ umgedeutet. Appelle sind nett, aber auch aufmerksame und achtsame Menschen machen Fehler und deshalb muss Infrastruktur so gestaltet sein, dass sie die Folgen von Fehlern abmildert.

Das Rechtsfahrgebot

Was können Radfahrende tun? Ihr seid nicht die Verursacher solcher Unfälle, deshalb sind eure Möglichkeiten beschränkt. Trotzdem gilt wie immer: aufmerksam sein, verkehrssicheres Rad benutzen, vorausschauend fahren.

Nicht immer können Radfahrende überhaupt Abstand von parkenden Kfz halten. Hier muss sich die Infrastruktur ändern. Dort aber wo Radfahrende auf der Fahrbahn fahren ist folgendes wichtig zu wissen: Das Rechtsfahrgebot bedeutet nur, dass man nicht ohne triftigen Grund mittig oder links fahren darf. Aus Sicherheitsgründen Abstand zum Bordstein oder eben zu parkenden Autos zu halten, ist jedoch ein triftiger Grund. Versicherungen versuchen regelmäßig, aufgrund mangelnden Abstandes bei Dooring-Unfällen Schadensersatz zu verweigern. Gerichtlich sind Abstände um 1 Meter bestätigt (z.B. 90cm bei OLG Saarbrücken, 4 U 80/07). Ihr müsst also Abstand halten.

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ADFC Münsterland und Interessengemeinschaft Fahrradstadt Münster begrüßen Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an der Wolbecker Straße

Am Dienstag, den 26.05.2020, haben der ADFC und die IG Fahrradstadt gemeinsam die Wolbecker Straße zwischen Servatiiplatz und Hansaring mit unterschiedlichsten (Lasten-)Fahrrädern befahren. Anlass war, die dortige Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht zu begrüßen und andere Verkehrsteilnehmerinnen darauf aufmerksam zu machen, dass Fahrräder ab sofort auch die Fahrbahn mitbenutzen dürfen.
Der ADFC und die IG Fahrradstadt bemängeln bereits seit vielen Jahren, dass der schmale Radweg an der Wolbecker Straßezu den ausgesprochen unfallträchtigen Radwegen in Münster gehört. Besonders viele Schwerverletzte gab es auf diesem Abschnitt bei Unfällen zwischen Radfahrerinnen und Fußgängerinnen, da auch der Gehweg zu schmal für den hohen Fußverkehr ist, entlang dervielen, teils hochfrequentierten Geschäfte und Restaurants. Die beiden Fahrrad-Interessenverbände teilen daher die Einschätzung der Polizei Münster, dass die jetzigen Radwege an der Wolbecker Straße eher kontraproduktiv für die Verkehrssicherheit seien.
Die StVO sieht eine Radwegebenutzungspflicht nur ausnahmsweise bei einer besonderen, örtlichen Gefährdungslage vor. Diese für eine Radwegebenutzungspflicht notwendige Gefährdungslage ist spätestens 2019 mit der Temporeduzierung auf 30 Km/h weggefallen. Bei Tempo 30 ist es aus Sicht des ADFC und der IG Fahrradstadt für Radfahrerinnen an der Wolbecker Straße sicherer, die Fahrbahn zu nutzen als den mangelhaften Radweg. Insbesondere die Trennung von Radverkehr und Fußverkehr sowie die besseren Sichtbeziehungen zum Kraftverkehr tragen hierzu erheblich bei.
Um mögliche Konflikte zu vermeiden und über die Neuregelung aufzuklären, ist eine Umsetzung begleitender Maßnahmen förderlich. “Wir fordern von der Stadt Münster hier zeitnah tätig zu werden und für eine Eingewöhnungsphase Schilder aufzustellen, die auf die geänderte Benutzungspflicht aufmerksam machen.” so Joachim Bick von der IG Fahrradstadt.
Besonders erfreut sind beide Interessenverbände darüber, dass sich die Verwaltung bei der Umsetzung der Maßnahme an das „Radverkehrskonzept -Münster 2025“ gehalten hat: Die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht an der Wolbecker Straße und die jetzt umgesetzte „duale Führung“ wurde im Jahr 2016 auf Antrag von CDU und Grünen explizit als Maßnahme in das neue Radverkehrskonzept der Stadt aufgenommen.
Der Abschnitt der Wolbecker Straße wird schon heute mit durchschnittlich etwa 11.000 Radfahrerinnen pro Tag von deutlich mehr Fahrrädern als Autos befahren. Die jetzige Aufteilung des Straßenraums an der Wolbecker Straße trägt dieser Nutzungsaufteilung jedoch nur unzureichend Rechnung. Die Stadt Münster wird daher für diesen Abschnitt der Wolbecker Straße noch dieses Jahr ein Bürgerdialogverfahren zur Neuaufteilung des Straßenraums durchführen. ADFC und IG Fahrradstadt werden sich hier für deutliche Verbesserungen zugunsten von Radfahrerinnen und Fußgänger*innen einsetzen. Wir gehen davon aus, dass sich damit nicht nur die Verkehrssituation verbessern wird sondern auch die Wolbecker Straße, als städtischer Raum, an Lebensqualität gewinnen wird.

Gegen jede Abwrackprämie und den Ausbau der B51

Wir dokumentieren hier die Rede, die Konstantin heute für uns aus diesem Anlass gehalten hat:

Liebe Menschen hier auf dem Stubengassenplatz. Ich bin Konstantin von der Interessengemeinschaft Fahrradstadt Münster. Wir setzen uns in Münster seit mehreren Jahren dafür ein, dass Münster die Transformation von einer Autostadt zu einer Fahrradstadt endlich mal angeht.
Aktuell wird darüber diskutiert, die rückschrittliche deutsche Automobilindustrie durch eine wieder Auflage der Abwrackprämie noch ein paar weitere Jahre am Leben zu erhalten. Eine Industrie, die sich nicht mal auf die Illusion eines zukunftsfähigen Geschäftsmodells in Form von E-Antrieben einlassen kann, soll weiter gefördert werden? Wir lehnen das ab. Eine Wirtschaftsförderung muss enkeltauglich sein. Ein Beharren auf alten Technologien und Vorstellungen, kann nicht die Lösung für die aktuellen und zukünftigen Probleme sein.
Für uns als Interessengemeinschaft Fahrradstadt Münster, sind aber die lokalen Vorgänge besonders interessant.
Insbesondere in der aktuelle Corona Krise, in der das Halten von ausreichend Abstand richtig und wichtig ist, wird den krisenfestesten und nachhaltigsten Bewegungsformen, diese Möglichkeit verwehrt. Weder auf den Radwegen noch auf den Fußwegen, wird den Menschen der notwendige Platz gelassen, um Abstand zu halten. Die Stadt hat leider die Chancen vertan. Wünschenswert wäre es gewesen, das Auto insbesondere in den Zeiten der Krise, aus Straßenzügen auszusperren, um den Menschen den Platz zurückzugeben, den sie brauchen, um ausreichenden Abstand zu halten.
Der Verkehrspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion in Münster, Walter von Göwels, kritisiert in der WN aktuell die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht auf der Wolbecker Straße. Es dürfe laut seiner Aussage bei den Veränderungen nichts „Wuchern, was zusammenwachsen muss“. Er fordert ein schlüssiges Gesamtkonzept.
Im Jahr 2016 hat der Rat dem Radverkehrskonzept 2025 zugestimmt. Es existiert also ein Gesamtkonzept. Leider wird dieses Konzept nur viel zu zaghaft und viel zu langsam umgesetzt. Die Mehrheitsverhältnisse im Rat sind mit dafür verantwortlich, dass die prekären Situationen an der Wolbecker Straße bestehen. Situationen, auf denen über die Hälfte der Breite der Straße, nur für die Fahrbahn für Autos genutzt wird. Auf die andere Hälfte müssen sich dann FußgängerInnen, Radfahrende und Bushaltestellen quetschen. Zusätzlich soll sich Person dann noch nicht so haben, wenn sie einen Menschen, der mit dem Auto den Radweg blockiert darauf hinweist. Die Freigabe der Fahrbahn für Fahrräder ist nur ein logischer Schritt, wenn das Konzept ernst genommen wird. Die Schritte müssen nun viel weiter gehen. Es muss heißen, weniger Autos auf den Straßen, ob parkend oder fahrend. Es muss heißen, asphaltierte und breite Radwege, die keine Radwegbenutzungspflicht brauchen. Denn Radwege, auf denen das Rad-Fahren komfortabel, sicher und zügig möglich ist, brauchen keine Benutzungspflicht. Nur wer Radfahrende Menschen auf ihre in Münster offensichtlich unterprivilegierte Stellung verweisen will, missbraucht dieses Mittel, so wie die Stadt Münster.
Wir fordern aus diesem Grund, dass das existierende Konzept angewendet wird. Das Konzept muss mit Leben gefüllt werden und wo nötig, verbessert werden. Wir wollen nicht wissen ob, sondern wie die Parteien im Rat gedenken, die Autofreie Innenstadt zu verwirklichen. Die Verantwortung für ein Vorankommen in Sachen nachhaltige Verkehrsinfrastruktur darf nicht von der Verwaltung an den Rat und zurückgegeben werden. Es ist notwendig, dass der Rat der Stadt Münster endlich mal mutig voranschreitet und die Verwaltung dazu bringt, dass das Gesamtkonzept realisiert wird. Für diese Umsetzung sind solche Einzel-Maßnahmen natürlich unersetzlich. Sie sind der einzige Weg, die Autos aus der Stadt zu verdrängen.
Wir fordern:
–         Die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes 2025 und einen konsequenten Kurs für ein nachhaltiges Mobilitätskonzept in Münster. Wenn der Rat es ernst meint mit dem Masterplan 100% Klimaschutz, darf der Rad- und Fußverkehr nicht als Beiwerk betrachtet werden, sondern in den Mittelpunkt eines jeden Infrastrukturprojektes in der Stadt gestellt werden.
–         Wir fordern eine Verkehrspolitik, die dafür sorgt, dass mehr Menschen auf das Fahrrad steigen. Wer Autoinfrastruktur sät, wird Stau ernten. Wer gute Fahrradinfrastruktur baut, sorgt dafür, dass mehr Menschen mit dem Rad fahren. Die Verbreiterung der B51 sorgt mitnichten dafür, dass dort kein Stau mehr entstehen wird. Sie wird vielmehr dafür sorgen, dass noch mehr Menschen vom Fahrrad auf das Auto umsteigen.
–         Wir fordern eine konsequente Umverteilung des Straßenraums. So dass alle VerkehrsteilnehmerInnen sicher, zügig und komfortabel von A nach B kommen.
–         Wir hoffen auf die Mehrheitsverhältnisse im Rat, die diese Maßnahmen ermöglichen und fordern alle anwesenden Parteien dazu auf, diesen Weg zu unterstützen.
Insofern wünsche ich mir, dass wir alle die neue und Zukunftsweisende Situation auf der Wolbecker Straße nutzen. Lasst den Menschen ohne Fahrrad ihren Raum auf dem Fuß und Radweg und fahrt mit eurem Fahrrad auf der Fahrbahn. Zeigen wir, dass wir als Radfahrende nicht den Verkehr behindern. Wir sind der Verkehr!

Offener Brief an Bundesminister Scheuer: Zahlreiche Initiativen fordern umgehend Corona-sichere Rad- und Gehwege

Zusammen mit über 40 anderen Initiativen und Radentscheiden aus ganz Deutschland fordern auch wir als IG Fahrradstadt Münster #FaireStraßen in Zeiten von Corona. Hier die Pressemitteilung von Changing Cities und der offene Brief an unseren Bundesverkehrsminister:

Zahlreiche Radentscheide und Mobilitätsinitiativen aus ganz Deutschland fordern in offenen Briefen an Verkehrsminister Scheuer und die Verkehrsminister der Länder, unverzüglich pandemietaugliche Infrastruktur für den Fuß- und Radverkehr deutschlandweit zu ermöglichen. 

„Offener Brief an Bundesminister Scheuer: Zahlreiche Initiativen fordern umgehend Corona-sichere Rad- und Gehwege“ weiterlesen

Sicher durch Münster

Quelle: https://www.sicher-durch-muenster.de/

Ein Text von Martin Becker

Es sind spezielle Zeiten, in denen in unserer Gesellschaft mehr Rücksicht gefordert ist, denn je. Solidarität spiegelt sich hierbei auch im Umgang mit dem öffentlichen Raum wider.

Seit nunmehr zwei Wochen hat das Virus SARS-CoV-2 die Stadt, das Land, die Welt fest in seinem Griff. Im Kampf gegen das Virus hat sich als entscheidend herausgestellt, die Verbreitung zu verlangsamen bzw. zu verschleppen, um den Betroffenen die bestmögliche medizinische Versorgung zukommen  lassen zu können.

Für das Leben in der Stadt bedeutet dies, dass wir uns überwiegend zu Hause aufhalten, und wenn wir uns in der Öffentlichkeit bewegen, einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 bis 2 Meter zu unseren Mitmenschen halten sollten. Dies jedoch stellt in einer Stadt, in der das Auto auch in Ausnahmesituationen wie jetzt den öffentlichen Raum dominiert, ein nicht geringes Problem dar.

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